Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie des Tierschutzes und die Unterstützung Hilfsbedürftiger Personen im Sinne von §53 AO.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß §58 Nr.1 AO zur Förderung der genannten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichungsteuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Soweit die Stiftung nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von steuerbefreiten Trägern von Kinderhospizen und Hospizen im Allgemeinen, sowie durch Unterstützung von Maßnahmen, die der Genesung von Kindern dienlich sind, sofern diese Maßnahmen von steuerbegünstigten Einrichtungen durchgeführt werden.